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Senatsbeschluss zur Öffnung des Sportbetriebes in Kleingruppen

Das Foto zeigt den BSB Präsidenten Özcan Mutlu

Der Präsident des BSB: Özcan Mutlu. ©BSB

Mit der Öffnung des Sportbetriebs in Kleingruppen im Freien durch den Berliner Senat kann auch der Präsenzsport im Behinderten- und Rehabilitationssport wieder Fahrt aufnehmen. In einem Beschluss vom 07.05. erklärt der Senat im Zuge der Änderungen der Verordnung über die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus:

"Sportvereine dürfen ihren Übungs- und Lehrbetrieb ab dem 15. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufnehmen: Danach ist das kontaktlose Training im Freien bei Einhaltung der geltenden Abstandsregeln nun auch in Kleingruppen von höchstens acht Personen (einschließlich Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuenden etc.) wieder möglich."

Damit kann eine große Anzahl von Angeboten wieder stattfinden. Räumlichkeiten wie Fitnessstudios oder Sporthallen bleiben aber weiterhin geschlossen. Die Vielzahl von Wassersport-Angeboten kann frühestens ab dem 25. Mai wieder aufgenommen werden. Laut Senat haben die jeweiligen Betreiber von Strand- und Freibädern dann die Möglichkeit, unter Vorlage eines Nutzungs- und Hygienekonzepts, zu öffnen.

Der Präsident des Behinderten- und Rehabilitationssportverband (BSB) Özcan Mutlu erklärt: "Die Öffnung der Sportanlagen und des Sportbertriebs in Kleingruppen ist ein wichtiger Schritt für den Behinderten- und Rehasport in der Stadt. Unsere Vereine und Mitglieder sind stark betroffen vom Coronavirus. Trotzdem möchte ich an das Verantwortungsbewusstesein der Vereine, Übungsleiter_innen und Sportler_innen appellieren, die Regeln einzuhalten und einen Schutz vor Infektionen zu gewährleisten. Dann können hoffentlich bald wieder alle Angebote öffnen und wir können gemeinsam Sport treiben."

Der Wiedereinstieg in den Präsenzsport in Kleingruppen oder Gruppen erfordert in jedem Falle von den Übungsleitungen eine Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Hygienekonzept der Sportstätte bzw. des Vereins. Diese Hygienepläne müssen teilweise noch entwickelt werden. Für die Umsetzung vor Ort sind Vereine und Übungsleiter_innen ein wesentlicher Faktor.

Aktuell ist der Behinderten- und Rehabilitationssport auf digitale Angebote beschränkt. Mitgliedsvereine wie das Zentrum für Gesundheitssport (ZGS) bangen ums Überleben. Im politischen Bereich laufen die Gespräche für den Solidarfonds Sport in Berlin. Der BSB hofft, dass möglichst viele Vereine ihre wirtschaftlichen Verluste gegenüber dem LSB anzeigen, so dass diese auch berücksichtigt werden können. Für Übungsleiter_innen im Bereich Innere Medizin gibt es die erfreuliche Mitteilung, dass Gesundheitsbildungsmaßnahmen im Herzsport als Online-Angebot von den Primärkassen in Berlin finanziert werden.

Der BSB stellt den Vereinen in den nächsten Tagen als Unterstützung eine Checkliste zur Verfügung. Hinweise finden sich in den beiliegenden Empfehlungen des Deutschen Behindertensportverbandes und des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Sportartspezifische Regeln für einen Wiedereinstieg haben die einzelnen Sportdachverbände entwickelt. Diese findet man gebündelt beim Deutschen Olympischen Sportbund

Präsenzfortbildungen sind aktuell noch ausgesetzt. Online Fortbildungen sind in Vorbereitung und werden in Kürze auf www.sportbildung.berlin ausgeschrieben.