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Rehasport in Gruppen bis 10 Personen erlaubt

Logo des BSB.

Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass ärztlich verordnetes Funktionstraining und ärztlich verordneter Rehasport in festen Gruppen wieder ausgeführt werden dürfen. Die Pressemitteilung besagt, dass die nächste Infektionsschutzverordnung (gilt ab 21.11.2020) unter anderem folgende wesentliche Änderungen mit sich bringt:

Rehasport wird mit folgenden Auflagen wieder erlaubt:

  • Ärztlich verordnetes Funktionstraining und ärztlich verordneter Rehasport in festen Gruppen von 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person
  • In begründeten Einzelfällen sind auch mehr Personen zulässig, wenn es absolut notwendig ist um die Übungen ausführen zu können

Damit folgt der Berliner Senat den Forderungen des Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin (BSB), ärztlich indizierten Rehabilitationssport nicht mit Freizeit- und Breitensport gleichzusetzen. In einem Brief an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 02.11.2020 hatte der BSB die dringende Weiterführung des ärztlich indizierten Rehabilitations- Sports unter Einhaltung aller Hygieneschutz-Maßnahmen gefordert.

Dementsprechend erfreut zeigte sich BSB-Präsident Özcan Mutlu über die Änderung der Verordnung: "Natürlich bleibt die Kontaktbeschränkung und der notwendige Abstand unter Berücksichtigung der AHA-Regelungen das Gebot der Stunde. Für alle Rehasportler_inenn gilt nunmehr, dass sie ihre ärztlich verordnete Leistung fortsetzen können. Dies gilt insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen und diejenigen, die von Behinderung bedroht sind. Unsere Vereine und Leistungserbringer im Rehasport haben hervorragende Hygienekonzepte und ich bin mir sicher, dass alle mit der notwendigen Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein handeln. Schließlich gehört der ärztlich verordnete Rehasport zur Gesundheit und ist wichtig."