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Erste BSB-Schulung im Rahmen des Kinderschutzsiegels

Eine Frau steht in einem Seminarraum und blickt auf den großen Monitor, auf dem eine Präsentation läuft.

Dr. Dagmar Kubanski ist Kinderschutzbeauftragte des BSB und leitete die Fortbildung.

Am 27.9.2023 fand die erste dreistündige Schulung für Mitarbeiter*innen des BSB statt. Die Satzung des BSB hält in § 3 fest: „Der BSB duldet keinerlei Gewalt, Diskriminierung oder sexuellen Missbrauch. Ein besonderer Schutz muss Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit oder mit drohender Behinderung sowie psychischen oder chronischen Erkrankungen gelten.“ Diesem Grundgedanken verpflichtet nahmen Trainer*innen, sämtliche Mitarbeiter*innen aus der Geschäftsstelle und die Geschäftsführerin Kirsten Leow teil. Insgesamt 19 Personen.

Die Kinderschutzbeauftragte Dr. Dagmar Kubanski, zugleich auch langjährige Landeslehrwartin vermittelte Grundkenntnisse zum Kinderschutz, klärte über Straftatbestände auf und sensibilisierte die Anwesenden für das Thema sexualisierte Gewalt und Belästigung. Ergänzend ging es um aktuelle Daten zu Grenzverletzungen bei Sportler*innen mit und ohne Behinderung. Übungen zum Verständnis von Nähe und Distanz und die Diskussion persönlicher Grenzen und Einschätzungen rundeten die Veranstaltung ab. Der Abend war geprägt von einer respektvollen Atmosphäre, so dass Anwesende auch erlebte Situationen ansprechen und in der Gruppe reflektieren konnten. Zum Abschluss hatte die Geschäftsstelle ein kleines Abendbrot vorbereitet und einige Fragen und Themen konnten noch beim informellen Austausch vertieft werden.