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Bundes-Notbremse: Ärztlich verordneter Rehabilitationssport bleibt erlaubt

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Mit der Verabschiedung und Bekanntgabe des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene gelten ab Samstag, den 24.04.2021, weitere Einschränkung durch die sogenannten bundeseinheitliche "Notbremse". Die „Bundes-Notbremse" gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist in Berlin bereits der Fall, die Notbremse tritt damit ab sofort in Kraft. Zurückgenommen werden die Regelungen der Notbremse, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

Anders als am Vortag (Freitag) kommuniziert, hat die "Notbremse" keine Auswirkungen auf die bestehenden Regelungen zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport. Hierzu wurden seit gestern - zusammen mit dem Landessportbund Berlin - Gespräche mit dem Senat geführt. Der Senat bestätigte heute, dass der ärztlich verordnete Rehabilitationssport weiterhin stattfinden kann. 

Ärztlich verordneter Rehabilitationssport und Funktionstraining kann damit wie bisher in festen Gruppen von bis zu höchstens 10 Personen zuzüglich einer Übungsleitung durchgeführt werden.

Weitere den Sport betreffende Einschränkungen und aktuelle Regelungen hat der Landessportbund Berlin auf seiner Homepage zusammengefasst: https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/.