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BSB prüft Durchführung von Rehasport und Funktionstraining während des Lockdowns

Bunte Kugeln mit Saugnäpfen als bildhafte Darstellung eines Virenkomplexes.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus.

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef_innen der Länder am 28.10.2020 wurde ein Beschluss zur Bekämpfung  der Covid-19-Pandemie gefasst.

Dieser sieht in Ziffer 5. Satz 1  vor, dass Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, ab dem 2.11.2020 bis Ende November geschlossen werden. Dazu zählt unter 5.d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit Personen aus demselben Haushalt auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Eine weitere Differenzierung nach Sportbereichen und Sportarten wird nicht vorgenommen.

Ziffer 8. Satz 2 des Beschlusses hingegen betont, dass medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich bleiben. Unter den aufgezählten Beispielen wird der Rehabilitationssport und das Funktionstraining nicht genannt.

Es stellt sich daher die Frage wie der Rehabilitationssport und das Funktionstraining einzuordnen ist. Kann eine Zuordnung über Ziffer 5.d. das heißt im Bereich des Freizeitsport erfolgen? Oder müssen die Leistungen im Kontext des Gesundheitswesens und damit als medizinisch notwendige Leistungen betrachtet werden? 

Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V. sieht eine medizinische Notwendigkeit des ärztlich verordneten Rehabilitationssports und Funktionstraining. Gleichwohl unterstützen wir die Dringlichkeit einer Kontaktbeschränkung im Zuge der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.

Aktuell bemühen wir uns um Klärung mit den entsprechenden Stellen. Wir informieren Sie schnellstmöglich.