Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining:
Das neue ab Juli 2007 gültige Formblatt 56 (Rehasport und Funktionstraining) kann bei den Kostenträgern angefordert werden.
Formblatt 58 entfällt ab 2007 ersatzlos.
Aktuelle Informationen finden Sie immer im Rehasport-Info.
Das Präsidium des Behinderten-Sportverbands Berlin hat auf seiner Präsidiumssitzung am 04.10.2005 beschlossen zukünftig auch Funktionstraining für Menschen mit Erkrankungen, die nicht dem Rheumatoiden Erkrankungskreis zugeordnet werden, anzuerkennen.
Der BSB und der VdAK Landesverband Berlin haben einen Vertrag über die Vergütung des Funktionstrainings abgeschlossen. Somit kann ab sofort die Anerkennung von Funktionstraining-Gruppen nach der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.10.2003 beim BSB beantragt werden und die Verordnungen auf dem Formblatt 57 mit dem VdAK LV Berlin abgerechnet werden.
Wir verstehen die Anerkennung als zusätzliches Angebot für unsere Vereine und sehen die Einführung zunächst als Probe-Phase an. Wir möchten alle Vereine bitten, aktiv an der Gestaltung mitzuarbeiten und so für alle Beteiligten ein möglichst optimales Angebot zu schaffen. Hierzu haben wir zunächst den Antrag und die Erklärung zum Funktionstraining erarbeitet. Diese müssen zur Anerkennung von Funktionstrainingsgruppen beim BSB eingereicht werden. Es wird analog zur Rehasport-Liste eine Funktionstrainings-Liste geben. Die dort geführten Angebote können mit dem VdAK LV Berlin abgerechnet werden. Für Versicherte anderer Kostenträger müssen die Vereine eigene Verträge mit diesen abschließen (RVO-Kassen).
Wir weisen darauf hin, dass KEINE Mischgruppen möglich sind, es gibt entweder Funktionstrainingsgruppen ODER Rehasportgruppen. Die Angebote unterscheiden sich vom Ansatz her deutlich!
Ο Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports
Ο Funktionstraining wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik
Wie in der Rahmenvereinbarung geregelt, kommen für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen nur Diplom-Sportlehrer (Reha/Präv), Physiotherapeuten/ Krankengymnasten oder DVSG-Sporttherapeuten mit entsprechender Zusatzqualifikation in Frage. Alle Leiter von Funktionstrainingsgruppen verpflichten sich in der Pilotphase (2006) zur Teilnahme an einer Fortbildung, die wir im Herbst 2006 anbieten werden (ca. 15 UE).
Funktionstraining kann nur Trockengymnastik (30 Minuten) oder Wassergymnastik (15 Minuten) sein!
Die Anträge und Formulare können oben unter Formulare herunter geladen werden und sind vollständig ausgefüllt, mit Unterschriften des Vereins und der Übungsleiter und allen Anlagen bei der Geschäftstelle zur Prüfung einzureichen.
Funktionstraining Oktober 2009 .pdf
Für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle des BSB gerne zur Verfügung!